04
November
2013
|
00:00
Europe/Amsterdam

CBRE und Luther RA: Industrielle Brachflächenentwicklung mit besonderen Herausforderungen verbunden


EU-Vorgaben und deutsches Planungsrecht hemmen Neuentwicklung von ehemaligen Industriegrundstücken


Durch innerbetriebliche Umstrukturierung, technischen Fortschritt und einer sich verändernden gesamtvolkswirtschaftlichen Lage werden nach Angaben des Immobiliendienstleistungsunternehmen CBRE und der Wirtschaftskanzlei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft bei industriellen Großkonzernen wie auch bei flächenextensiven kleinen und mittleren Unternehmen zunehmend ehemalige Produktionsflächen nicht mehr benötigt. Alexander v. Erdély, Head of Global Corporate Services bei CBRE in Deutschland: „Zur Entlastung der Unternehmen sowie zur Generierung von Gewinnen empfiehlt sich, eine Strategie zu entwickeln, wie diese Flächen auf dem Immobilienmarkt platziert werden können.“

Nach Angaben von CBRE und der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft sind diese Flächenentwicklungen oft aber mit besonderen juristischen Herausforderungen verbunden, die eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Immobilienentwickler und dem anwaltlichen Experten erfordern. Mit einer jetzt vereinbarten Kooperation werden CBRE und Luther die notwendigen Erfahrungen und Expertisen bündeln.

Stefan Altenschmidt, Partner der Praxisgruppe Environment/Planning/Regulatory von Luther: „Europäisches und deutsches Recht verlangen häufig die Einhaltung großer Abstände zwischen aktiven Industriebetrieben und neuen Wohnbereichen. Das kann dann auch die Entwicklung nicht mehr benötigter Industrieflächen behindern. Noch schwerer wird dies nach der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bei angrenzenden Störfallbetrieben. Hier kann selbst eine Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben wie etwa Baumärkten unzulässig sein. Aber auch Produktionserweiterungen innerhalb eines noch aktiven Betriebsgeländes können unter Umständen aufgrund der nicht ausreichenden Abstände zu angrenzenden bestehenden Nutzungen, die als schutzwürdig eingestuft werden, behindert werden. Schließlich müssen auch Haftungsrisiken hinsichtlich vorhandener Altlasten bei der Vermarktung Beachtung finden.“

„Aufgrund unserer Erfahrungen sind jedoch die Entwicklungschancen von nicht mehr betriebsnotwendigen Flächen oft hoch, wenn die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen umfassend berücksichtigt werden. Dabei gilt es die Vermarktungschancen mit den Entwicklungsrisiken abzuwägen, so dass Markt und Machbarkeit miteinander abgeglichen werden“, führt v. Erdély aus.

Wichtig ist daher laut Luther von Beginn an eine Berücksichtigung der raumordnungs- und planungsrechtlichen Festlegungen und deren rechtssichere Gestaltung durch die staatlichen Planungsträger. Altenschmidt: „Die Erfahrungen der letzten Jahre etwa mit dem im ersten Anlauf bei den Gerichten gescheiterten Kraftwerksneubau in Datteln zeigen, dass die Gefahr planungsrechtlicher Fehler groß ist. Wir sehen nicht selten, dass Planungsbehörden die Tücken des Naturschutzrechts unterschätzen oder aber im Interesse einer zügigen Projektverwirklichung Nachbarinteressen nicht richtig abwägen. Die schnelle Behördenentscheidung zugunsten eines Vorhabens kann sich dann als Bumerang erweisen.“


Aktuell stelle insbesondere die Schaffung neuen und hochwertigen Wohnraums auf Industriebrachen in Großstädten mit Wohnungsmangel ein großes Konfliktpotential dar. „Die Interessen der Städte und Investoren an der Wohnbebauung passen nicht immer zu den Interessen der noch aktiven Industriebetriebe. Im Worst Case kommt es dann zu langwierigen Gerichtsverfahren, wie wir sie derzeit etwa in Köln, einer Stadt mit hohem Wohnraumbedarf, führen“, berichtet Altenschmidt aus seiner planungsrechtlichen Praxis.

V. Erdély: „Auch eine Berücksichtigung des lokalen Marktkontexts ist unablässig, um eine erfolgsversprechende Exit-Strategie zu entwickeln. Schließlich stellen sich Fragen der Verträglichkeit zukünftiger Nutzungen mit den Vorstellungen der Nachbarn und so genannter Nicht-Regierungsorganisationen (NROs), die vor Ort aktiv sind. Der Widerstand von Umweltorganisationen und deren jüngst ausgeweitetes Verbandsklagerecht kann zu deutlichen Verzögerungen führen und ein Projekt auch zum Scheitern bringen.“


Weitere Informationen zu CBRE:
CBRE Group, Inc. (NYSE:CBG), das Fortune 500- und S&P 500-Unternehmen mit Hauptsitz in Los Angeles, Kalifornien, ist das – in Bezug auf den Umsatz im Geschäftsjahr 2012 – weltweit größte Dienstleistungsunternehmen auf dem gewerblichen Immobiliensektor. Mit ca. 37.000 Mitarbeitern in mehr als 300 Büros weltweit (exklusive Beteiligungsgesellschaften und Verbundunternehmen) ist CBRE Immobiliendienstleister für Eigentümer, Investoren und Nutzer von gewerblichen Immobilien. Die Dienstleistungsschwerpunkte umfassen die Bereiche Capital Markets, Vermietung, Valuation, Corporate Services, Research, Retail, Investment Management, Property- und Project-Management sowie Building Consultancy. Seit 1973 ist CBRE Deutschland mit seiner Zentrale in Frankfurt am Main vertreten, weitere Niederlassungen befinden sich in Berlin, Düsseldorf, Köln, Hamburg und München. www.cbre.de.


Weitere Informationen zu Luther:
Mit einem umfassenden Angebot in allen wirtschaftlich relevanten Feldern der Rechts- und Steuerberatung ist die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. Die Full-Service-Kanzlei ist mit rund 350 Rechtsanwälten und Steuerberatern in elf deutschen Wirtschaftsmetropolen vertreten und mit Auslandsbüros in Brüssel, Budapest, London, Luxemburg sowie Shanghai und Singapur in wichtigen Investitionsstandorten und Finanzplätzen Europas und Asiens präsent. Zu ihren Mandanten zählen große und mittelständische Unternehmen sowie die öffentliche Hand. Die planungs- und umweltrechtliche Expertise ist in der Praxisgruppe Environment Planning Regulatory gebündelt. Hier beraten zwölf spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Industrieunternehmen, die Energiewirtschaft und Immobilienentwickler bei allen Fragen rund um Industrievorhaben und die weitere Flächenentwicklung. www.luther-lawfirm.com.


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